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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
J&P Mentoring GmbH, Am Flugplatz 27, 63329 Egelsbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Palwasha Niazi-Hoffmann, HRB 55461 (Handelsregister am Amtsgericht Offenbach) gegenüber Unternehmer/innen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: Kunde)
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Leistungen und Dienste der J&P Mentoring GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer individuellen Angebote und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die J&P Mentoring GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die J&P Mentoring GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die J&P Mentoring GmbH schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmer/innen im Sinne des § 14 BGB und ist berechtigt, vom Kunden entsprechende Nachweise zu verlangen.
§ 2 Leistungen der J&P Mentoring GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Die J&P Mentoring GmbH erbringt standardisierte und individuelle Coaching- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der Skalierung des Ausbaus bereits bestehender Unternehmungen sowie der Verkaufs- und Prozessoptimierung. Die Dienstleistungen werden sowohl onlinebasiert als auch persönlich und vor Ort erbracht. Der Schwerpunkt der Dienstleistungen der J&P Mentoring GmbH liegt auf persönlicher Unternehmensberatung.
(2) Die Beratungsdienstleistungen können während der Laufzeit jederzeit vom Kunden unterbrochen und wieder fortgesetzt werden. Die Beratungsdienstleistungen bauen in zeitlicher Hinsicht nicht aufeinander auf. Sofern der Kunde die vertraglich von J&P Mentoring GmbH geschuldeten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die J&P Mentoring GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. Insbesondere schuldet die J&P Mentoring GmbH nicht die Generierung einer bestimmten Anzahl an Kundenanfragen oder gar Vertragsabschlüsse.
(4) Eine Überwachung der Umsetzung der Coachinginhalte durch den Kunden ist nicht vereinbart/geschuldet. Die J&P Mentoring GmbH bereitet weder auf Prüfungen vor noch überwacht sie die Anwendung/Umsetzungen etwaiger Beratungen gegenüber dem Kunden. Ein wie auch immer gearteter Erfolg ist daher nicht vereinbart/geschuldet.
(5) In Bezug auf die von der J&P Mentoring GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die J&P Mentoring GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Die J&P Mentoring GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) J&P Mentoring zeichnet Coaching Live-Calls und Vor-Ort-Seminare nicht auf. Es besteht daher kein Anspruch des Kunden auf nachträgliche Zurverfügungstellung etwaiger Live-Calls oder von Seminaren.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen der J&P Mentoring GmbH und dem Kunden kann in Textform oder schriftlich erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der J&P Mentoring GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils grundsätzlich netto.
(2) Die Vergütung der Dienste der J&P Mentoring GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der J&P Mentoring GmbH ist anders lautend. Eine von der J&P Mentoring GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Die J&P Mentoring GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen), soweit angefallen und erhoben.
(4) Für den Fall, dass der Kunde gegenüber J&P Mentoring GmbH ein ungültiges Zahlungsmittel hinterlegt hat, hat der Kunde die damit einhergehenden Mehrkosten (Gebühren von Zahlungsanbietern, etc.) zu tragen.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung (auch höherer Dienste) ist ausgeschlossen.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die J&P Mentoring GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der J&P Mentoring GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der J&P Mentoring GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die J&P Mentoring GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der J&P Mentoring GmbH in Verzug, ist die J&P Mentoring GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. die J&P Mentoring GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Die J&P Mentoring GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die J&P Mentoring GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist die J&P Mentoring GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch J&P Mentoring GmbH unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Die J&P Mentoring GmbH und der Kunde beachten während des Ablaufs der Zusammenarbeit die gegenseitigen vertraglichen Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von der J&P Mentoring GmbH teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen der J&P Mentoring GmbH zu wahren. Die J&P Mentoring GmbH ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen der J&P Mentoring GmbH innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
(3) Die Akquirierung anderer Coachingteilnehmer/innen zu eigenen geschäftlichen und/oder wettbewerblichen Zwecken ist verboten.
(4) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten (auch Dateien, Templates) und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden muss von J&P Mentoring GmbH aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.
§ 9 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der J&P Mentoring GmbH anderweitig eingeräumt.
§ 10 Haftung
(1) Die J&P Mentoring GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die J&P Mentoring GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die J&P Mentoring GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 11 Schlussklausel
(1) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der J&P Mentoring GmbH.